Pflegepflichtversicherung private, auch für freiwillig gesetzlich Versicherte
Version vom 19. März 2017, 14:45 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung können sich binnen 3 Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung befreien lassen, wenn sie einen gleichwertigen privaten Versicherungsschutz nachweisen.
Siehe auch Pflegeversicherung
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Schlagwort: Pflegeversicherung private