Beitragszahler
Version vom 19. März 2017, 19:06 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Beitragszahler ist i.d.R. Der Versicherungsnehmer. Der Beitrag kann auch durch einen Dritten bezahlt werden. Nur der Versicherungsnehmer kann Rechte aus einem Vertrag ableiten. Schuldner des Beitrages ist der Versicherungsnehmer.
Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen
Schlagwort: Beitrag, Beitragszahler, Prämie, Prämienzahler, Beitragsschuldner, Prämienschuldner