Unbenannte Gefahren
Version vom 24. März 2017, 18:45 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Hierbei handelt es sich um einen Begriff aus den Versicherungsbedingungen. Unbenannte Gefahren sind nicht automatisch mitversichert. Die Bedingungen enthalten den standardmäßig vereinbarten Schutz und ggf. vereinbarte Deckungserweiterungen. Nicht genannte/unbenannte Gefahren/Risiken sind i.d.R. Nicht versichert. Die Ausnahme bildet die Allgefahrendeckung/Allriskpolice.
👁 Siehe auch: Allgefahrendeckung / Allriskpolice
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Schlagwort: unbenannte Gefahren, ungenannte Gefahren