Krankenversicherung private, Arbeitsunfähigkeit: Unterschied zwischen den Versionen

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In der Krankentagegeldversicherung/Verdienstausfallsversicherung der privaten Krankenversicherung ist die Versicherungsleistung an die 100%ige Arbeitsunfähigkeit gebunden. '''100%ige Arbeitsunfähigkeit liegt vor''', wenn die versicherte Person '''die berufliche Tätigkeit''' nach medizinischem Befund '''vorübergehend in keiner Weise ausüben kann.''' Für Selbständige oder Freiberufler gilt, dass sie auch nicht mitarbeitend, leitend oder aufsichtsführend tätig sind.
In der Krankentagegeldversicherung/Verdienstausfallsversicherung der privaten Krankenversicherung ist die Versicherungsleistung an die 100%ige Arbeitsunfähigkeit gebunden. '''100%ige Arbeitsunfähigkeit liegt vor''', wenn die versicherte Person '''die berufliche Tätigkeit''' nach medizinischem Befund '''vorübergehend in keiner Weise ausüben kann.''' Für Selbständige oder Freiberufler gilt, dass sie auch nicht mitarbeitend, leitend oder aufsichtsführend tätig sind.

Version vom 16. März 2017, 15:44 Uhr

In der Krankentagegeldversicherung/Verdienstausfallsversicherung der privaten Krankenversicherung ist die Versicherungsleistung an die 100%ige Arbeitsunfähigkeit gebunden. 100%ige Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person die berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend in keiner Weise ausüben kann. Für Selbständige oder Freiberufler gilt, dass sie auch nicht mitarbeitend, leitend oder aufsichtsführend tätig sind.

Einige wenige Krankenversicherer leisten auch dann (anteilig) wenn keine 100%ige Arbeitsunfähigkeit vorliegt.


👁 Siehe auch: Krankenversicherung private, Krankentagegeld / Krankentagegeldversicherung

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Schlagwort: Arbeitsunfähigkeit, Krankengeld, Krankentagegeld, Krankentagegeldversicherung, Verdienstausfall, Verdienstausfallsversicherung