Gefahrenklassen: Unterschied zwischen den Versionen

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In der privaten Unfallversicherung wird im Regelfall nach den Berufsgruppen A und B sowie K unterschieden in die die zu versichernde Person eingestuft wird. Die Einstufung erfolgt anhand des Risikos der versicherten Person am Grad der körperlichen Anstrengung bei der beruflichen Tätigkeit sowie der Ausübung von risikorelevanten Hobbys.  
In der privaten Unfallversicherung wird im Regelfall nach den Berufsgruppen A und B sowie K unterschieden in die die zu versichernde Person eingestuft wird. Die Einstufung erfolgt anhand des Risikos der versicherten Person am Grad der körperlichen Anstrengung bei der beruflichen Tätigkeit sowie der Ausübung von risikorelevanten Hobbys.  


In die Berufsgruppe A werden im Regelfall alle verwaltenden, kaufmännischen und akademischen Berufe eingeordnet.
In die '''Berufsgruppe A''' werden im Regelfall alle verwaltenden, kaufmännischen und akademischen Berufe eingeordnet.


In die Berufsgruppe B werden im Regelfall alle eingestuft, deren Tätigkeiten mit körperlicher Belastung, sowie Tätigkeiten, bei denen mit gefährlichen Stoffen umgegangen wird.  
In die '''Berufsgruppe B''' werden im Regelfall alle eingestuft, deren Tätigkeiten mit körperlicher Belastung, sowie Tätigkeiten, bei denen mit gefährlichen Stoffen umgegangen wird.  


Die Berufsgruppe K gilt für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.  
Die '''Berufsgruppe K''' gilt für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.  


Oftmals gestaltet sich die Eingruppierung in eine Berufsgruppe als schwierig da keine klare Abgrenzung und eindeutige Einordnung in eine der beiden Berufsgruppen möglich ist. Ist dies der Fall, so wird meist in die höhere Risikogruppe eingeteilt, die einen höheren Beitrag zur Folge hat.
Oftmals gestaltet sich die Eingruppierung in eine Berufsgruppe als schwierig da keine klare Abgrenzung und eindeutige Einordnung in eine der beiden Berufsgruppen möglich ist. Ist dies der Fall, so wird meist in die höhere Risikogruppe eingeteilt, die einen höheren Beitrag zur Folge hat.
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