Neuwert, Zeitwert, Wiederbeschaffungswert, gemeiner Wert, ideeller Wert: Unterschied zwischen den Versionen

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*  '''Gemeiner Wert'''  nach § 9  [https://dejure.org/gesetze/BewG Bewertungsgesetz]: "Bei Bewertungen ist, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, der gemeine<br />
*  '''Gemeiner Wert'''  nach § 9  [https://dejure.org/gesetze/BewG Bewertungsgesetz]: "Bei Bewertungen ist, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, der gemeine
:Wert zugrunde zu legen.<br />
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