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Grundsätzlich gilt, dass der Verursacher des Sachschadens für die entstandenen Kosten aufzukommen hat. | Grundsätzlich gilt, dass der Verursacher des Sachschadens für die entstandenen Kosten aufzukommen hat. | ||
⚠️ Die Berufshaftpflichtversicherung übernimmt i.d.R. keine Personenschäden, hier steht der Vermögensschaden im Vordergrund. Die Betriebshaftpflichtversicherung beinhaltet die Personenschäden. | |||