Berufshaftpflichtversicherung, Vermögensschaden: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''echte/reine Vermögensschaden''' setzt voraus, dass es sich '''nicht um die Folge eines Sach- und/oder Personenschadens''' handelt. Ein Beispiel zu Verdeutlichung: Ein Steuerberater oder Anwalt versäumt den Einspruchstermin beim Finanzamt oder Gericht. Hierdurch entsteht den Mandanten ein finanzieller Verlust. Hier liegt also ursächlich kein Personen- oder Sachschaden vor, es handelt sich um einen echten Vermögensschaden.<br />
Der '''echte/reine Vermögensschaden''' setzt voraus, dass es sich '''nicht um die Folge eines Sach- und/oder Personenschadens''' handelt. Ein Beispiel zu Verdeutlichung: Ein Steuerberater oder Anwalt versäumt den Einspruchstermin beim Finanzamt oder Gericht. Hierdurch entsteht den Mandanten ein finanzieller Verlust. Hier liegt also ursächlich kein Personen- oder Sachschaden vor, es handelt sich um einen echten Vermögensschaden.<br />


  ⚠️ Die  Berufshaftpflichtversicherung übernimmt i.d.R. keine Personenschäden, hier steht der echte Vermögensschaden im Vordergrund. Die Betriebshaftpflichtversicherung beinhaltet die Personenschäden.
  ⚠️ Die  Berufshaftpflichtversicherung übernimmt echte Vermögensschaden. Es werden keinen Personen- und Sachschäden übernommen Die Betriebshaftpflichtversicherung beinhaltet diese beiden Schadenarten.


Der '''unechte Vermögensschaden''' (Einkommensminderung, Einkommensverlust, Kosten der Reparatur, vollständiger Ersatz) hingegen ist die Folge eines Personen- oder Sachschadens. Die Nutzungsausfallsentschädigung für ein Kraftfahrzeug steht als Beispiel für einen unechten Vermögensschaden.  
Der '''unechte Vermögensschaden''' (Einkommensminderung, Einkommensverlust, Kosten der Reparatur, vollständiger Ersatz) hingegen ist die Folge eines Personen- oder Sachschadens. Die Nutzungsausfallsentschädigung für ein Kraftfahrzeug steht als Beispiel für einen unechten Vermögensschaden.  
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