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- Als '''Einbruchdiebstahl''' wird das gewaltsame Eindringen in ein Gebäude (oder auch das Aufbrechen eines Behältnisses)<br /> | - Als '''Einbruchdiebstahl''' wird das gewaltsame Eindringen in ein Gebäude (oder auch das Aufbrechen eines Behältnisses)<br /> | ||
:bezeichnet. Der Einbruchdiebstahl '''ist versichert'''.<br /> | |||
- Die '''Beraubung''' trägt das Merkmal der Androhung oder Anwendung von Gewalt. Entreiss-Diebstahl zählt ebenfalls dazu. Die Beraubung '''ist versichert'''.<br /> | - Die '''Beraubung''' trägt das Merkmal der Androhung oder Anwendung von Gewalt. Entreiss-Diebstahl zählt ebenfalls dazu. Die Beraubung '''ist versichert'''.<br /> | ||
- Der '''einfache Diebstahl''' trägt nicht das Merkmal der Gewalt und des Einbruchs. Hierzu zählen auch der '''Trickdiebstahl, Taschendiebstahl und die Entwendung von Gegenständen aus dem Kfz und aus Gebäuden'''. Der einfache Diebstahl '''ist i.d.R. nicht versichert'''. | - Der '''einfache Diebstahl''' trägt nicht das Merkmal der Gewalt und des Einbruchs. Hierzu zählen auch der '''Trickdiebstahl, Taschendiebstahl und die Entwendung von Gegenständen aus dem Kfz und aus Gebäuden'''. Der einfache Diebstahl '''ist i.d.R. nicht versichert'''. |