Berufshaftpflichtversicherung, Vermögensschaden: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Der '''echte/reine Vermögensschaden''' setzt voraus, dass es sich '''nicht um die Folge eines Sach- und/oder Personenschadens''' handelt. Ein Beispiel zu Verdeutlichung: Ein Steuerberater oder Anwalt versäumt den Einspruchstermin beim Finanzamt oder Gericht. Hierdurch entsteht den Mandanten ein finanzieller Verlust. Hier liegt also ursächlich kein Personen- oder Sachschaden vor, es handelt sich um einen echten Vermögensschaden.<br />
Der '''echte/reine Vermögensschaden''' setzt voraus, dass es sich '''nicht um die Folge eines Sach- und/oder Personenschadens''' handelt. Ein Beispiel zu Verdeutlichung: Ein Steuerberater oder Anwalt versäumt den Einspruchstermin beim Finanzamt oder Gericht. Hierdurch entsteht den Mandanten ein finanzieller Verlust. Hier liegt also ursächlich kein Personen- oder Sachschaden vor, es handelt sich um einen echten Vermögensschaden.<br />


  ⚠️ Die  Berufshaftpflichtversicherung übernimmt  die Deckung echter Vermögensschäden.  Es werden keine Personen- und Sachschäden übernommen. Die Betriebshaftpflichtversicherung beinhaltet diese beiden Schadenarten.
  '''⚠️ Die  Berufshaftpflichtversicherung übernimmt  die Deckung echter Vermögensschäden'''.  Es werden keine Personen- und Sachschäden übernommen. Die Betriebshaftpflichtversicherung beinhaltet diese beiden Schadenarten.


Der '''unechte Vermögensschaden''' (Einkommensminderung, Einkommensverlust, Kosten der Reparatur, vollständiger Ersatz) hingegen ist die Folge eines Personen- oder Sachschadens. Die Nutzungsausfallsentschädigung für ein Kraftfahrzeug steht als Beispiel für einen unechten Vermögensschaden.  
Der '''unechte Vermögensschaden''' (Einkommensminderung, Einkommensverlust, Kosten der Reparatur, vollständiger Ersatz) hingegen ist die Folge eines Personen- oder Sachschadens. Die Nutzungsausfallsentschädigung für ein Kraftfahrzeug steht als Beispiel für einen unechten Vermögensschaden.  
45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü