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Bearbeitungen
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• des Vorstands o. der Geschäftsführung, <br /> | • des Vorstands o. der Geschäftsführung, <br /> | ||
• der Aufsichtsrats o. Beirats, <br /> | • der Aufsichtsrats o. Beirats, <br /> | ||
• des Verwaltungsrats, Präsidiums | • des Verwaltungsrats, Kuratoriums, Präsidiums o. Borad of Directors <br /> | ||
und<br /> | und<br /> | ||
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• besondere Vertreter ,<br /> | • besondere Vertreter ,<br /> | ||
• Generalbevollmächtigte,<br /> | • Generalbevollmächtigte,<br /> | ||
• Prokuristen und | • Prokuristen und leitende Angestellte,<br /> | ||
• Interimsmanager,<br /> | • Interimsmanager,<br /> | ||
• Compliance-, Datenschutz-, Geldwäsche-, Arbeitsschutz- oder Sicherheitsbeauftragte,<br /> | • Compliance-, Datenschutz-, Geldwäsche-, Arbeitsschutz- oder Sicherheitsbeauftragte,<br /> | ||
• Leiter von Rechtsabteilungen, | • Leiter von Rechtsabteilungen, Verantwortlich für Wertpapiervorschriften,<br /> | ||
• bestellte Liquidatoren, nicht Insolvenzverwalter,<br /> | • bestellte Liquidatoren, nicht Insolvenzverwalter,<br /> | ||
• angestellten Arbeitnehmer, soweit diese zusammen mit einer anderen versicherten Person in Anspruch genommen werden,<br /> | • angestellten Arbeitnehmer, soweit diese zusammen mit einer anderen versicherten Person in Anspruch genommen werden,<br /> | ||
• der Versicherungsnehmerin und ihrer Tochtergesellschaften,<br /> | • der Versicherungsnehmerin und ihrer Tochtergesellschaften,<br /> | ||
• Versicherungsschutz wird auch den Ehegatten, Lebenspartnern im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, Kindern, Erben, Nachlassverwaltern, Betreuern und Insolvenzverwaltern versicherter Personen gewährt, soweit diese als Rechtsnachfolger einer versicherten Person an deren Stelle aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für einen Schaden in Anspruch genommen werden.<br /> | • Versicherungsschutz wird auch den Ehegatten, Lebenspartnern im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, Kindern, Erben, Nachlassverwaltern, Betreuern und Insolvenzverwaltern versicherter Personen gewährt, soweit diese als Rechtsnachfolger einer versicherten Person an deren Stelle aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für einen Schaden in Anspruch genommen werden.<br /> |