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I.d.R. muss ein Mieter bei Abschluss eeines Mietvertrageseine eine Mietkaution zahlen. Die Höhe der Mietkaution ist nicht festgeschrieben. Die Obergrenze beträgt drei Monatsmieten (ohne Nebenkostenvorauszahlung). | |||
Dem Mieter steht zu, die Kaution in drei Raten zu zahlen. | |||
- Üblich ist die Zahlung auf ein Sonderkonto/Kautionskonto eizuzahlen.<br /> | |||
- möglich ist es auch eine Bankbürgschaft,<br /> | |||
- die Anlage auf ein Sparbuch mit Sperrvermerk für den Vermieter vorzunehmen, <br /> | |||
- die Verpfändung eines Sparbuches zu Gunsten des Vermieters<br /> | |||
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Nach Beendigung des Mietverhältnisses muß der Vermieter, wenn er keine Ansprüche mehr gegenüber dem Mieter hat, den Kautionsbetrag mit den zwischenzeitlich angefallenen Zinsen und Zinseszinsen zurückzahlen. | |||