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I.d.R. muss ein Mieter bei Abschluss eines Mietvertrages eine Mietkaution zahlen. Die Höhe der Mietkaution ist nicht festgeschrieben. Die Obergrenze beträgt drei Monatsmieten (ohne Nebenkostenvorauszahlung). | I.d.R. muss ein Mieter bei Abschluss eines Mietvertrages eine Mietkaution zahlen. Die Höhe der Mietkaution ist nicht festgeschrieben. Die Obergrenze beträgt drei Monatsmieten (ohne Nebenkostenvorauszahlung). | ||
Dem Mieter steht zu, die Kaution in drei Raten zu zahlen. | Dem Mieter steht zu, die Kaution in drei Raten zu zahlen. |