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GAP | |||
Die Differenzdeckung GAP (vom Englischen: "gap" = Lücke) spielt ist für Leasingfahrzeuge von besonderere Bedeutung. Eine Gap-Deckung ist für Fahrzeuge die über einen Kredit finanziert wurden nicht möglich. | |||
Im Kfz-Schadenfall erbringt der Versicherer i.d.R. den Wiederbeschaffungswert. Dieser Wert ist häufiger geringer als die ausstehenden noch zu erbringenden Leasinggebühren des Leasingnehmers. Durch die GAP-Deckung wird diese Lücke geschlossen.<br /> | |||
Beispiel: | |||
Der Wiederbeschaffungswert beläuft sich auf 15.000 € und die anstehende Leasingrestzahlung auf 19.000 €. Durch die GAP deckung wird die Differnz von 4.000 € gedeckt. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung wird nicht erstattet. | |||
Wann greift die GAP-Deckung? | |||
Im Falle eines Totalschadens, der Beschädigung, Zerstörung oder des Verlusts des Leasingfahrzeuges greift in der Regel die Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung. Es wird dann der sog. Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges am Schadentag ermittelt - dieser entspricht dem aktuellen Wert eines gleichwertigen Fahrzeuges mit gleicher km-Laufleistung und ähnlicher Ausstattung. Bei der Entschädigung wird davon ggfs. der etwaig vorhandene Restwert abgezogen und die Differenz dem Versicherten erstattet. | |||
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