45.224
Bearbeitungen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
XXX | XXX | ||
Die Kfz-Versicherung gliedert sich in die Bereiche Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung auf. Wobei das Bestehen einer Kfz-Haftpflichtversicherung für den Halter eines Fahrzeuges zur sog. Pflichtversicherung zählt. Die Kaskoversicherung wiederum unterteilt sich in die Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung. Im Rahmen Vollkaskoversicherung ist die Teilkaskoversicherung bereits beinhaltet. | |||
'''Die Kfz-Haftpflichtversicherung''' | |||
Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt verschuldensunabhängig Schäden bei Verkehrsunfällen ab und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich für jeden Halter eines Fahrzeuges vorgeschrieben, geregelt im Pflichtversicherungsgesetz. Der Beitragsaufwand zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist u.a. von den nachfolgenden Faktoren abhängig: | |||
* Alter des Fahrers | |||
* Fahrerkreis | |||
* Ausstellungsdatum der Fahrerlaubnis | |||
* Hersteller und Typ der Fahrzeugs | |||
* Art des Fahrzeugs | |||
* Baujahr des Fahrzeugs | |||
* Wert des Fahrzeugs | |||
* Jährliche Fahrleistung | |||
* Schadenfreiheitsrabatt des Vorversicherers | |||
* Regionalklasse | |||
'''Die Kfz-Teilkaskoversicherung''' | |||
Die Kfz-Teilkaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Die nachfolgenden Ereignisse sind in der Kfz-Teilkaskoversicherung im Versicherungsschutz beinhaltet: | |||
* | |||
* Diebstahl und Raub | |||
* Einbruchdiebstahl | |||
* Brand und Explosion | |||
* Glasbruchschäden | |||
* Schäden an der Verkabelung aufgrund von Kurzschluss | |||
* Marderbiss inkl. Folgeschäden – meist nur bei hochwertigen Tarifen - | |||
* unmittelbare Einwirkungen von Hagel, Überschwemmung, Sturm und Blitzschlag | |||
* Zusammenstoß mit Tieren aller Art – meist nur bei hochwertigen Tarifen - | |||
'''Die Kfz-Vollkaskoversicherung''' | |||
Die Kfz-Vollkaskoversicherung beinhaltet u.a. die Teilkaskoversicherung und deckt Schäden am eigenen Fahrzeug bei selbst verschuldeten Unfällenschäden ab. | |||
Ergänzend zur Kfz-Teilkaskoversicherung sind in der Kfz-Vollkaskoversicherung die nachfolgenden Schäden im Versicherungsschutz beinhaltet: | |||
* selbst verschuldete Unfallschäden | |||
* Vandalismus – die mutwillige Beschädigung des versichernden Fahrzeugs durch einen fremden Dritten | |||
* Bei der Kfz-Teilkaskoversicherung und Kfz-Vollkaskoversicherung kann der Beitragsaufwand durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung reduziert werden. | |||
In der Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung sind Pflichten des Versicherungsnehmers geregelt, die den vereinbarten Versicherungsschutz sicherstellen. Diese sind u.a.: | |||
* gesetzeskonforme Verwendung des Fahrzeuges | |||
* es besteht kein Versicherungsschutz beim Fahren ohne Fahrerlaubnis | |||
* der unberechtigte Gebrauch des Fahrzeuges muss verhindert werden | |||