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* Vandalismus – die mutwillige Beschädigung des versichernden Fahrzeugs durch einen fremden Dritten | * Vandalismus – die mutwillige Beschädigung des versichernden Fahrzeugs durch einen fremden Dritten | ||
* Bei der Kfz-Teilkaskoversicherung und Kfz-Vollkaskoversicherung kann der Beitragsaufwand durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung reduziert werden. | * Bei der Kfz-Teilkaskoversicherung und Kfz-Vollkaskoversicherung kann der Beitragsaufwand durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung reduziert werden. | ||
'''Pflichten des Versicherungsnehmers in der Teilkaskoversicherung und Vollkaskosversicherung''' | |||
In der Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung sind Pflichten des Versicherungsnehmers geregelt, die den vereinbarten Versicherungsschutz sicherstellen. Diese sind u.a.: | In der Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung sind Pflichten des Versicherungsnehmers geregelt, die den vereinbarten Versicherungsschutz sicherstellen. Diese sind u.a.: |