Kfz Versicherung, Fahrerkreis: Unterschied zwischen den Versionen

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bleibt es bei einem offenen Personenkreis.
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Wird das Kfz, bei benanntem Nutzerkreis, mit Wissen des Versicherungsnehmers, von "unberechtigten" Fahreren genutzt, so liegt eine Obliegenheitsverletzung des VN  vor. Auf Grund der gesetzlichen Kfz-Haftpflicht leistet der Versicherer.
Wird das Kfz, bei benanntem Nutzerkreis, mit Wissen des Versicherungsnehmers, von "unberechtigten" Fahreren genutzt, so liegt eine Obliegenheitsverletzung des VN  vor. Auf Grund der gesetzlichen Kfz-Haftpflicht leistet der Versicherer, ein Regress ist aber nicht auszuschliessen.
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