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Die Anzeigepflicht gehört zu den Obliegenheiten des VN. | * '''Die Anzeigepflicht gehört zu den Obliegenheiten des VN.''' | ||
'''Bei Antragstellung''': Der VN hat dem Versicherer alle ihm gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollumfänglich zu beantworten. | '''Bei Antragstellung''': Der VN hat dem Versicherer alle ihm gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollumfänglich zu beantworten. | ||
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'''Bei/nach Eintritt eines Schadenfalles''': Der VN hat den Schadenfall unverzüglich zu melden, er muss dem Versicherer alle Umstände die zum Schaden führten anzeigen und zur Schadenminderung beitragen.<br /> | '''Bei/nach Eintritt eines Schadenfalles''': Der VN hat den Schadenfall unverzüglich zu melden, er muss dem Versicherer alle Umstände die zum Schaden führten anzeigen und zur Schadenminderung beitragen.<br /> | ||
Die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung sind in § 5 VVG geregelt. | * '''Die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung sind in § 5 VVG geregelt.''' | ||