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'''Bei/nach Eintritt eines Schadenfalles''': Der VN hat den Schadenfall unverzüglich zu melden, er muss dem Versicherer alle Umstände die zum Schaden führten anzeigen und zur Schadenminderung beitragen.<br /> | '''Bei/nach Eintritt eines Schadenfalles''': Der VN hat den Schadenfall unverzüglich zu melden, er muss dem Versicherer alle Umstände die zum Schaden führten anzeigen und zur Schadenminderung beitragen.<br /> | ||
* '''Die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung sind in § | * '''Die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung sind in § 19 VVG geregelt.''' | ||