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Nach einem unfallfreien Jahr wird der Versicherte jeweils in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) eingestuft. Beim Schaden wird der VN um eine oder mehrere SF-Klassen zurückgestuft. Ist im Versicherungsvertrag die "Rabattretterklausel" enthalten gilt ein Schaden ohne Rückstufung vereinbart. | Nach einem unfallfreien Jahr wird der Versicherte jeweils in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) eingestuft. Beim Schaden wird der VN um eine oder mehrere SF-Klassen zurückgestuft. Ist im Versicherungsvertrag die "Rabattretterklausel" enthalten gilt ein Schaden ohne Rückstufung vereinbart. | ||
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