45.224
Bearbeitungen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 2: | Zeile 2: | ||
Die Kfz Versicherung gliedert sich in die '''Bereiche Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung''' auf. Die Kfz-Haftpflichtversicherung für den Halter eines Fahrzeuges ist verpflichtend. '''Es besteht Versicherungspflicht.''' | Die Kfz Versicherung gliedert sich in die '''Bereiche Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung''' auf. Die Kfz-Haftpflichtversicherung für den Halter eines Fahrzeuges ist verpflichtend. '''Es besteht Versicherungspflicht.''' | ||
Die Kaskoversicherung unterteilt sich in die '''Teilkasko- und Vollkaskoversicherung'''. Im Rahmen der Vollkaskoversicherung | Die Kaskoversicherung unterteilt sich in die '''Teilkasko- und Vollkaskoversicherung'''. Im Rahmen der Vollkaskoversicherung sind die Leistungen der Teilkaskoversicherung vollumfänglich enthalten. | ||