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Details zu dieser Frist sind im Pflichtversicherungsgesetz geregelt. Die Ablehnungsfrist darf im Normalfall maximal vier Wochen betragen. | Details zu dieser Frist sind im Pflichtversicherungsgesetz geregelt. Die Ablehnungsfrist darf im Normalfall maximal vier Wochen betragen. | ||
Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung beschränkt sich der Zeitraum nach § 5 Abs. 3 sogar nur auf 14 Tage. | Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung beschränkt sich der Zeitraum nach § 5 Abs. 3 sogar nur auf 14 Tage. | ||
[[Informationssystem Kfz Versicherung | Alle Einträge zur '''Kfz Versicherung''' anzeigen]] <br /> | |||
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