Kfz Versicherung, Insassenunfallversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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In der Insassenunfallversicherung sind nur die Unfälle versichert, die mit dem Gebrauch eines Fahrzeuges unmittelbar in Zusammenhang stehen. Unter der Gebrauch eines Fahrzeuges fallen das Fahren, das Beladen und Entladen sowie das Einsteigen und das Aussteigen. Wird einer der Insassen aufgrund eines Unfalls verletzt oder getötet, so werden die vertraglich festgelegten Leistungen der Insassenunfallversicherung fällig bzw. ausbezahlt.
In der Insassenunfallversicherung sind nur die Unfälle versichert, die mit dem Gebrauch eines Fahrzeuges unmittelbar in Zusammenhang stehen. Unter der Gebrauch eines Fahrzeuges fallen das Fahren, das Beladen und Entladen sowie das Einsteigen und das Aussteigen. Wird einer der Insassen aufgrund eines Unfalls verletzt oder getötet, so werden die vertraglich festgelegten Leistungen der Insassenunfallversicherung fällig bzw. ausbezahlt.


Varianten der Insassenunfallversicherung
'''Varianten der Insassenunfallversicherung'''


In der Insassenunfallversicherung wird nach zwei Varianten unterschieden. Das Pauschalsystem sowie nach der Anzahl von Plätzen oder Personen.  
In der Insassenunfallversicherung wird nach zwei Varianten unterschieden. Das Pauschalsystem sowie nach der Anzahl von Plätzen oder Personen.  
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Beim System nach der Anzahl von Plätzen oder Personen wird die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme je Person fällig, die vom Unfall betroffen ist.
Beim System nach der Anzahl von Plätzen oder Personen wird die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme je Person fällig, die vom Unfall betroffen ist.


Überschneidungen mit anderen Versicherungen
 
'''Überschneidungen mit anderen Versicherungen'''


Die Leistungen aus der Insassenunfallversicherung kommen nur dann zum Tragen, wenn keine andere Versicherungsform für die Erfüllung der finanziellen Folgen aus einem Unfall verantwortlich ist. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn sich ein Unfall durch ein unabwendbares Ereignis ereignet. z.B. bei einem Zusammenstoß mit einem Tier.
Die Leistungen aus der Insassenunfallversicherung kommen nur dann zum Tragen, wenn keine andere Versicherungsform für die Erfüllung der finanziellen Folgen aus einem Unfall verantwortlich ist. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn sich ein Unfall durch ein unabwendbares Ereignis ereignet. z.B. bei einem Zusammenstoß mit einem Tier.
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