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| Sonderausstattung || Entschädigungsgrenze von jeweils 5.000 Euro für Multifunktions- und Kombinationsgeräte sowie sonstige Sonderausstattung || keine Entschädigungsgrenze für beitragsfrei mitversicherte Fahrzeugteile (z.B. Multifunktions- und Kombinationsgeräte) | | Sonderausstattung || Entschädigungsgrenze von jeweils 5.000 Euro für Multifunktions- und Kombinationsgeräte sowie sonstige Sonderausstattung || keine Entschädigungsgrenze für beitragsfrei mitversicherte Fahrzeugteile (z.B. Multifunktions- und Kombinationsgeräte) | ||
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| | | Erweiterung des Unfallbegriffs || <center>[[Datei:Minus rot.png|rahmenlos]]</center> || für durch beschädigte Reifen verursachte Schäden am Fahrzeug und für Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug ohne Einwirkung von außen | ||
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| | | Ersatz von Betriebsmitteln || <center>[[Datei:Minus rot.png|rahmenlos]]</center> || ersetzt werden nach Vorlage der Reparaturrechnung Betriebsmittel (ausser Treibstoff) bis max. 100 Euro | ||
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| Beispiel || Beispiel || Beispiel | | Beispiel || Beispiel || Beispiel | ||
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