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| Neupreisentschädigung bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust (Diebstahl) des Fahrzeugs || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> 6 Monate nach der Erstzulassung || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> 24 Monate nach der Erstzulassung | | Neupreisentschädigung bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust (Diebstahl) des Fahrzeugs || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> 6 Monate nach der Erstzulassung || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> 24 Monate nach der Erstzulassung | ||
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| Kaufwertentschädigung bei Gebrauchtfahrzeugen || <center>[[Datei:Minus rot.png|rahmenlos]]</center> || in den ersten 12 Monaten nach dem Erwerb | | Kaufwertentschädigung bei Gebrauchtfahrzeugen || <center>[[Datei:Minus rot.png|rahmenlos]]</center> || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> in den ersten 12 Monaten nach dem Erwerb | ||
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| Ersatz von mobilen Navigationsgeräten || <center>[[Datei:Minus rot.png|rahmenlos]]</center>|| sofern werkseitig beim Neukauf mitgeliefert | | Ersatz von mobilen Navigationsgeräten || <center>[[Datei:Minus rot.png|rahmenlos]]</center>|| <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> sofern werkseitig beim Neukauf mitgeliefert | ||
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| Verzicht auf einen Abzug "Neu für Alt" bei Wertverbesserung nach einer Reparatur || <center>[[Datei:Minus rot.png|rahmenlos]]</center> || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> | | Verzicht auf einen Abzug "Neu für Alt" bei Wertverbesserung nach einer Reparatur || <center>[[Datei:Minus rot.png|rahmenlos]]</center> || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> | ||
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| Sonderausstattung || Entschädigungsgrenze von jeweils 5.000 Euro für Multifunktions- und Kombinationsgeräte sowie sonstige Sonderausstattung || keine Entschädigungsgrenze für beitragsfrei mitversicherte Fahrzeugteile (z.B. Multifunktions- und Kombinationsgeräte) | | Sonderausstattung || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> Entschädigungsgrenze von jeweils 5.000 Euro für Multifunktions- und Kombinationsgeräte sowie sonstige Sonderausstattung || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> keine Entschädigungsgrenze für beitragsfrei mitversicherte Fahrzeugteile (z.B. Multifunktions- und Kombinationsgeräte) | ||
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| Erweiterung des Unfallbegriffs || <center>[[Datei:Minus rot.png|rahmenlos]]</center> || für durch beschädigte Reifen verursachte Schäden am Fahrzeug und für Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug ohne Einwirkung von außen | | Erweiterung des Unfallbegriffs || <center>[[Datei:Minus rot.png|rahmenlos]]</center> || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> für durch beschädigte Reifen verursachte Schäden am Fahrzeug und für Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug ohne Einwirkung von außen | ||
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| Ersatz von Betriebsmitteln || <center>[[Datei:Minus rot.png|rahmenlos]]</center> || ersetzt werden nach Vorlage der Reparaturrechnung Betriebsmittel (ausser Treibstoff) bis max. 100 Euro | | Ersatz von Betriebsmitteln || <center>[[Datei:Minus rot.png|rahmenlos]]</center> || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> ersetzt werden nach Vorlage der Reparaturrechnung Betriebsmittel (ausser Treibstoff) bis max. 100 Euro | ||
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! Teilkaskoversicherung !! Basis !! Komfort | ! Teilkaskoversicherung !! Basis !! Komfort | ||
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| Neupreisentschädigung || 6 Monate nach der Erstzulassung || 24 Monate nach der Erstzulassung | | Neupreisentschädigung || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> 6 Monate nach der Erstzulassung || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> 24 Monate nach der Erstzulassung | ||
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| Neupreisentschädigung bei Entwendung eines Multifunktions- und Kombinationsgeräts (z.B. Radio- und Navigationssystem) || <center>[[Datei:Minus rot.png|rahmenlos]]</center> || bis zu 24 Monate ab dem Anschaffungstag des Neugeräts | | Neupreisentschädigung bei Entwendung eines Multifunktions- und Kombinationsgeräts (z.B. Radio- und Navigationssystem) || <center>[[Datei:Minus rot.png|rahmenlos]]</center> || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> bis zu 24 Monate ab dem Anschaffungstag des Neugeräts | ||
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| Kaufwertentschädigung bei Gebrauchtfahrzeugen || <center>[[Datei:Minus rot.png|rahmenlos]]</center> || in den ersten 12 Monaten nach dem Erwerb | | Kaufwertentschädigung bei Gebrauchtfahrzeugen || <center>[[Datei:Minus rot.png|rahmenlos]]</center> || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> in den ersten 12 Monaten nach dem Erwerb | ||
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| Ersatz von mobilen Navigationsgeräten || <center>[[Datei:Minus rot.png|rahmenlos]]</center> || sofern werkseitig beim Neukauf mitgeliefert | | Ersatz von mobilen Navigationsgeräten || <center>[[Datei:Minus rot.png|rahmenlos]]</center> || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> sofern werkseitig beim Neukauf mitgeliefert | ||
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| Verzicht auf einen Abzug "Neu für Alt" bei Wertverbesserung nach einer Reparatur || <center>[[Datei:Minus rot.png|rahmenlos]]</center> || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> | | Verzicht auf einen Abzug "Neu für Alt" bei Wertverbesserung nach einer Reparatur || <center>[[Datei:Minus rot.png|rahmenlos]]</center> || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> | ||
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| Sonderausstattung || Entschädigungsgrenze von jeweils 5.000 Euro für Multifunktions- und Kombinationsgeräte sowie sonstige Sonderausstattung || keine Entschädigungsgrenze für beitragsfrei mitversicherte Fahrzeugteile (z.B. Multifunktions- und Kombinationsgeräte) | | Sonderausstattung || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> Entschädigungsgrenze von jeweils 5.000 Euro für Multifunktions- und Kombinationsgeräte sowie sonstige Sonderausstattung || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> keine Entschädigungsgrenze für beitragsfrei mitversicherte Fahrzeugteile (z.B. Multifunktions- und Kombinationsgeräte) | ||
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| Mitversicherung Unterschlagung || <center>[[Datei:Minus rot.png|rahmenlos]]</center> || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> | | Mitversicherung Unterschlagung || <center>[[Datei:Minus rot.png|rahmenlos]]</center> || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> | ||
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| Erweiterung Wildschadenklausel || | | Erweiterung Wildschadenklausel || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> auf Bär, Marderhund, Waschbär und Wolf || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> Schäden mit Tieren aller Art | ||
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| Erweiterung Elementarschäden || <center>[[Datei:Minus rot.png|rahmenlos]]</center> || auf Erdrutsch, Schneelawinen und Dachlawinen | | Erweiterung Elementarschäden || <center>[[Datei:Minus rot.png|rahmenlos]]</center> || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> auf Erdrutsch, Schneelawinen und Dachlawinen | ||
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| Marderbiss || an Kabeln, Schläuchen und Leitungen (keine Folgeschäden) || an Kabeln, Schläuchen und Leitungen und Folgeschäden bis 3.000 Euro | | Marderbiss || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> an Kabeln, Schläuchen und Leitungen (keine Folgeschäden) || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> an Kabeln, Schläuchen und Leitungen und Folgeschäden bis 3.000 Euro | ||
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| Austausch von Schlössern nach Einbruchdiebstahl/Raub || <center>[[Datei:Minus rot.png|rahmenlos]]</center> || bis zu einer Entschädigungsleistung von 1.500 Euro | | Austausch von Schlössern nach Einbruchdiebstahl/Raub || <center>[[Datei:Minus rot.png|rahmenlos]]</center> || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> bis zu einer Entschädigungsleistung von 1.500 Euro | ||
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| Ersatz von Betriebsmitteln || <center>[[Datei:Minus rot.png|rahmenlos]]</center> || ersetzt werden nach Vorlage der Reparaturrechnung Betriebsmittel (ausser Treibstoff) bis max. 100 Euro | | Ersatz von Betriebsmitteln || <center>[[Datei:Minus rot.png|rahmenlos]]</center> || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> ersetzt werden nach Vorlage der Reparaturrechnung Betriebsmittel (ausser Treibstoff) bis max. 100 Euro | ||
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| Mietwagenpauschale bei Verlust (Diebstahl) || <center>[[Datei:Minus rot.png|rahmenlos]]</center> || bei der Mietwagenvermittlung durch den Versicherer werden max. 500 Euro erstattet | | Mietwagenpauschale bei Verlust (Diebstahl) || <center>[[Datei:Minus rot.png|rahmenlos]]</center> || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> bei der Mietwagenvermittlung durch den Versicherer werden max. 500 Euro erstattet | ||
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| Ersatz von Aggregatschäden durch Kurzschluss || <center>[[Datei:Minus rot.png|rahmenlos]]</center> || Schäden durch Kurzschluss an angeschlossenen Aggregaten sind bis zu 500 Euro versichert; bei Hybrid - oder Elektrofahrzeugen sind Folgeschäden an der Batterie bis zu 5.000 Euro versichert | | Ersatz von Aggregatschäden durch Kurzschluss || <center>[[Datei:Minus rot.png|rahmenlos]]</center> || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> Schäden durch Kurzschluss an angeschlossenen Aggregaten sind bis zu 500 Euro versichert; bei Hybrid - oder Elektrofahrzeugen sind Folgeschäden an der Batterie bis zu 5.000 Euro versichert | ||
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