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In der Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung sind Pflichten des Versicherungsnehmers geregelt, die den vereinbarten Versicherungsschutz sicherstellen. Diese sind u.a.: | In der Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung sind Pflichten des Versicherungsnehmers geregelt, die den vereinbarten Versicherungsschutz sicherstellen. Diese sind u.a.: | ||
- gesetzeskonforme Verwendung des Fahrzeuges<br /> | |||
- es besteht kein Versicherungsschutz beim Fahren ohne Fahrerlaubnis<br /> | |||
- der unberechtigte Gebrauch des Fahrzeuges muss verhindert werden<br /> | |||