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Die Fahrerschutzversicherung leistet bei Personenschäden der berechtigten Fahrer im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen. Diese sind im Regelfall analog den Versicherungssummen der Haftpflichtversicherung des Bereiches Personenschaden. Generell erfolgt die Leistungszahlung der Fahrerschutzversicherung erfolgt nur dann, wenn kein anderer Leistungserbringer dafür einsteht. | Die Fahrerschutzversicherung leistet bei Personenschäden der berechtigten Fahrer im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen. Diese sind im Regelfall analog den Versicherungssummen der Haftpflichtversicherung des Bereiches Personenschaden. Generell erfolgt die Leistungszahlung der Fahrerschutzversicherung erfolgt nur dann, wenn kein anderer Leistungserbringer dafür einsteht. | ||
Hierzu zählen: | Hierzu zählen:<br /> | ||
- Schmerzensgeld<br /> | - Schmerzensgeld<br /> | ||
- Verdienstausfall aufgrund des Unfalls<br /> | - Verdienstausfall aufgrund des Unfalls<br /> |