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Bis 1965 bestand die Verpflichtung einen Versicherungsnachweis für das jeweilige Ausland beim Grenzübertritt mitzuführen. Durch das „Grüne-Karte-Abkommen“, daher der Name „Grüne Karte“ wurde der Versicherungsnachweis vereinheitlicht für die Staaten, die an diesem Abkommen teilnehmen. | Bis 1965 bestand die Verpflichtung einen Versicherungsnachweis für das jeweilige Ausland beim Grenzübertritt mitzuführen. Durch das „Grüne-Karte-Abkommen“, daher der Name „Grüne Karte“ wurde der Versicherungsnachweis vereinheitlicht für die Staaten, die an diesem Abkommen teilnehmen. | ||
In der Zwischenzeit wurde die „Grüne Karte“ durch das Kennzeichenabkommen abgelöst und macht diese somit überflüssig. Die Ausstellung der Grünen Karte erfolgt bei vielen Versicherungsgesellschaften auf Anforderung. | In der Zwischenzeit wurde die „Grüne Karte“ durch das '''Kennzeichenabkommen''' abgelöst und macht diese somit überflüssig. Die Ausstellung der Grünen Karte erfolgt bei vielen Versicherungsgesellschaften auf Anforderung. | ||
'''Vorteile Grüne Karte''' | '''Vorteile Grüne Karte''' |