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'''Voraussetzungen für die Neupreisentschädigung:''' | '''Voraussetzungen für die Neupreisentschädigung:'''<br /> | ||
- das versicherte Fahrzeug ist ein PKW<br /> | |||
- das Fahrzeug befindet sich im Erstbesitz<br /> | |||
- der Verlust oder Totalschaden des versicherten Fahrzeugs tritt innerhalb einer bestimmten Frist nach der Erstzulassung ein, üblich sind 24, 18, 12 oder 6 Monate<br /> | |||
- die Reparaturkosten betragen mehr als 70 oder 80 Prozent des Neuwertes<br /> | |||
'''Kosten der Neupreisentschädigung''' | |||
'''Kosten der Neupreisentschädigung'''<br /> | |||
Die Vereinbarung/Klausel mit dem Versicherer über die Neupreisentschädigung ist im Rahmen der Vollkaskoversicherung meist ohne zusätzlichen Beitragsaufwand kostenfrei mitversichert. | Die Vereinbarung/Klausel mit dem Versicherer über die Neupreisentschädigung ist im Rahmen der Vollkaskoversicherung meist ohne zusätzlichen Beitragsaufwand kostenfrei mitversichert. | ||
'''Ereignisse für die Neupreisentschädigung'''<br /> | |||
Die Erstattung nach der Neupreisentschädigung erfolgt, wenn ein enormer Schaden entstanden ist. Dies ist in den nachfolgenden Fällen: | |||
- Totalschaden<br /> | |||
- Verlust aufgrund eines Diebstahls<br /> | |||
- Zerstörung<br /> | |||
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