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- der Verlust oder Totalschaden des versicherten Fahrzeugs tritt innerhalb einer bestimmten Frist nach der Erstzulassung ein, üblich sind 24, 18, 12 oder 6 Monate<br /> | - der Verlust oder Totalschaden des versicherten Fahrzeugs tritt innerhalb einer bestimmten Frist nach der Erstzulassung ein, üblich sind 24, 18, 12 oder 6 Monate<br /> | ||
- die Reparaturkosten betragen mehr als 70 oder 80 Prozent des Neuwertes<br /> | - die Reparaturkosten betragen mehr als 70 oder 80 Prozent des Neuwertes<br /> | ||
'''Kosten der Neupreisentschädigung'''<br /> | '''Kosten der Neupreisentschädigung'''<br /> |