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Bis 1965 bestand die Verpflichtung einen Versicherungsnachweis für das jeweilige Ausland beim Grenzübertritt mitzuführen. Durch das „Grüne-Karte-Abkommen“, daher der Name „Grüne Karte“ wurde der Versicherungsnachweis vereinheitlicht für die Staaten, die an diesem Abkommen teilnehmen. | Bis 1965 bestand die Verpflichtung einen Versicherungsnachweis für das jeweilige Ausland beim Grenzübertritt mitzuführen. Durch das „Grüne-Karte-Abkommen“, daher der Name „Grüne Karte“ wurde der Versicherungsnachweis vereinheitlicht für die Staaten, die an diesem Abkommen teilnehmen. | ||
Unterzeichnerstaaten sind:<br /> | |||
- Alle Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA)<br /> | |||
- Andorra<br /> | |||
- Serbien<br /> | |||
Versicherer empfehlen, trotz des Abkommens, die internationale Versicherungskarte mitzuführen, um die Formalitäten bei einem Unfall einfacher regeln zu können. | |||
Die Ausstellung der Grünen Karte erfolgt bei vielen Versicherungsgesellschaften auf Anforderung. | |||
'''Vorteile Grüne Karte''' | '''Vorteile Grüne Karte''' | ||
Versicherer empfehlen, trotz des Abkommens, die internationale Versicherungskarte mitzuführen, um die Formalitäten bei einem Unfall einfacher regeln zu können. | |||
Die grüne Versicherungskarte<br /> | Die grüne Versicherungskarte<br /> | ||
- bescheinigt, dass Versicherungsschutz nach den nationalen Bestimmungen besteht<br /> | - bescheinigt, dass Versicherungsschutz nach den nationalen Bestimmungen besteht<br /> |