Kfz Versicherung, Grüne Karte: Unterschied zwischen den Versionen

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Bis 1965 bestand die Verpflichtung einen Versicherungsnachweis für das jeweilige Ausland beim Grenzübertritt mitzuführen. Durch das „Grüne-Karte-Abkommen“, daher der Name „Grüne Karte“ wurde der Versicherungsnachweis vereinheitlicht für die Staaten, die an diesem Abkommen teilnehmen.  
Bis 1965 bestand die Verpflichtung einen Versicherungsnachweis für das jeweilige Ausland beim Grenzübertritt mitzuführen. Durch das „Grüne-Karte-Abkommen“, daher der Name „Grüne Karte“ wurde der Versicherungsnachweis vereinheitlicht für die Staaten, die an diesem Abkommen teilnehmen.  
Unterzeichnerstaaten sind:<br />
- Alle Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA)<br />
- Andorra<br />
- Serbien<br />


In der Zwischenzeit wurde die „Grüne Karte“ durch das '''Kennzeichenabkommen''' abgelöst und macht diese somit überflüssig. Die Ausstellung der Grünen Karte erfolgt bei vielen Versicherungsgesellschaften auf Anforderung.  
Versicherer empfehlen, trotz des Abkommens, die internationale Versicherungskarte mitzuführen, um die Formalitäten bei einem Unfall einfacher regeln zu können.
Die Ausstellung der Grünen Karte erfolgt bei vielen Versicherungsgesellschaften auf Anforderung.  


'''Vorteile Grüne Karte'''
'''Vorteile Grüne Karte'''


Versicherer empfehlen, trotz des Abkommens, die internationale Versicherungskarte mitzuführen, um die Formalitäten bei einem Unfall einfacher regeln zu können.
Die grüne Versicherungskarte<br />
Die grüne Versicherungskarte<br />
- bescheinigt, dass Versicherungsschutz nach den nationalen Bestimmungen besteht<br />
- bescheinigt, dass Versicherungsschutz nach den nationalen Bestimmungen besteht<br />
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