45.224
Bearbeitungen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 6: | Zeile 6: | ||
Wenige Versicherer bieten Schutz für Unfälle mit sämtlichen Tieren an. Auch sind hier Haustiere mit eingeschlossen. | Wenige Versicherer bieten Schutz für Unfälle mit sämtlichen Tieren an. Auch sind hier Haustiere mit eingeschlossen. | ||
'''Im Schadenfall ist unverzüglich, vom Schadenort aus, die Polizei zu benachrichtigen.''' Die Polizei wird einen Förster beauftragen, der sich um das verletzte oder tote Tier weiter kümmert. Vom Förster erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese wird zur Vorlage bei der Versicherung benötigt. | |||