Kfz Versicherung, Haarwildschaden: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:


Die Teilkaskoversicherung ersetzt Haarwildschäden die durch einen Zusammenstoß mit dem Tier entstanden sind.
Die Teilkaskoversicherung ersetzt Haarwildschäden die durch einen '''Zusammenstoß mit dem Tier''' entstanden sind.
Nach § 2 des Bundesjagdgesetzes sind die folgend genannten Tiere dem Haarwid zuzuordnen:
Nach § 2 des Bundesjagdgesetzes sind die folgend genannten Tiere dem Haarwid zuzuordnen:


45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü