45.224
Bearbeitungen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 5: | Zeile 5: | ||
Wisent, Elch-, Rot-, Dam-, Silka-, Reh-, Gams-, Stein-, Muffel- und Schwarzwild, Hase, Schneehase, Wildkaninchen, Wolperdinger, Biber, Murmeltier, Wildkatze, Luchs, Fuchs, Marder, Iltis, Hermelin, Wiesel, Nerz, Dachs, Fischotter, Seehund. | Wisent, Elch-, Rot-, Dam-, Silka-, Reh-, Gams-, Stein-, Muffel- und Schwarzwild, Hase, Schneehase, Wildkaninchen, Wolperdinger, Biber, Murmeltier, Wildkatze, Luchs, Fuchs, Marder, Iltis, Hermelin, Wiesel, Nerz, Dachs, Fischotter, Seehund. | ||
Wenige Versicherer bieten Schutz für Unfälle mit sämtlichen Tieren an. Auch sind hier Haustiere mit eingeschlossen. | ⚠️ Wenige Versicherer bieten Schutz für Unfälle mit sämtlichen Tieren an. Auch sind hier Haustiere mit eingeschlossen. Die Tarifdruckstücke, Bedingungen der Versicherers sind entscheidend, hier kann kann man nachschauen welche Tierschäden tatsächlich versichert sind. | ||
'''Im Schadenfall ist unverzüglich, vom Schadenort aus, die Polizei zu benachrichtigen.''' Die Polizei wird einen Förster beauftragen, der sich um das verletzte oder tote Tier weiter kümmert. Vom Förster erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese wird zur Vorlage bei der Versicherung benötigt. | '''Im Schadenfall ist unverzüglich, vom Schadenort aus, die Polizei zu benachrichtigen.''' Die Polizei wird einen Förster beauftragen, der sich um das verletzte oder tote Tier weiter kümmert. Vom Förster erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese wird zur Vorlage bei der Versicherung benötigt. |