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Kündigungsrechte, die ausschließlich dem Versicherungsunternehmen zustehen sind:<br /> | Kündigungsrechte, die ausschließlich dem Versicherungsunternehmen zustehen sind:<br /> | ||
- bei sog. Obliegenheitsverletzungen kann der Versicherer innerhalb eines Monats ab Kenntnisnahme kündigen.<br /> | - bei sog. Obliegenheitsverletzungen kann der Versicherer innerhalb eines Monats ab Kenntnisnahme kündigen.<br /> | ||
- Bei sog. Gefahrerhöhungen kann der Versicherer innerhalb eines Monats ab Kenntnisnahme kündigen.<br /> | - Bei sog. Gefahrerhöhungen kann der Versicherer innerhalb eines Monats ab Kenntnisnahme kündigen.<br /> |