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* '''Doppelversicherung''' | * '''Doppelversicherung''' | ||
Eine Doppelversicherung besteht, wenn ein und das selbe Risiko bei mehreren Versicherungsunternehmen versichert sind und die gesamten Versicherungssummen den Versicherungswert des versicherten Risikos übersteigen. Bei der Doppelversicherung wird der jüngere Versicherungsvertrag so reduziert, dass keine Überversicherung mehr besteht. Das Recht des Versicherungsnehmers auf Aufhebung oder Reduzierung erlischt, wenn dieses nicht unverzüglich ab Kenntnisnahme geltend gemacht wird. | Eine Doppelversicherung besteht, wenn ein und das selbe Risiko bei mehreren Versicherungsunternehmen versichert sind und die gesamten Versicherungssummen den Versicherungswert des versicherten Risikos übersteigen. Bei der Doppelversicherung wird der jüngere Versicherungsvertrag so reduziert, dass keine Überversicherung mehr besteht. Das Recht des Versicherungsnehmers auf Aufhebung oder Reduzierung erlischt, wenn dieses nicht unverzüglich ab Kenntnisnahme geltend gemacht wird. | ||
'''Ausschließliche Kündigungsrechte des Versicherungsunternehmens''' | '''Ausschließliche Kündigungsrechte des Versicherungsunternehmens''' | ||
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- Bei sog. Gefahrerhöhungen kann der Versicherer innerhalb eines Monats ab Kenntnisnahme kündigen.<br /> | - Bei sog. Gefahrerhöhungen kann der Versicherer innerhalb eines Monats ab Kenntnisnahme kündigen.<br /> | ||
- Bei Zahlungsverzug der Versicherungsprämie, die nicht innerhalb der Nachfrist bezahlt wurde.<br /> | - Bei Zahlungsverzug der Versicherungsprämie, die nicht innerhalb der Nachfrist bezahlt wurde.<br /> | ||
* '''Empfohlener Inhalt der Kündigungserklärung''' | * '''Empfohlener Inhalt der Kündigungserklärung''' |