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Die Neupreisentschädigung in der Kfz-Versicherung ist der Betrag, der für den Kauf eines neuen Fahrzeuges in der Ausstattung des versicherten Fahrzeuges oder, wenn der Fahrzeugtyp des versicherten Fahrzeugs nicht mehr hergestellt wird, eines vergleichbaren Nachfolgemodells am Schadentag aufgewendet werden muss. Für den Neupreis ist die unverbindliche Preisempfehlung des Fahrzeugherstellers abzüglich evtl. ortsüblicher oder marktüblicher Nachlässe maßgeblich. | Die Neupreisentschädigung in der Kfz-Versicherung ist der Betrag, der für den Kauf eines neuen Fahrzeuges in der Ausstattung des versicherten Fahrzeuges oder, wenn der Fahrzeugtyp des versicherten Fahrzeugs nicht mehr hergestellt wird, eines vergleichbaren Nachfolgemodells am Schadentag aufgewendet werden muss. Für den Neupreis ist die unverbindliche Preisempfehlung des Fahrzeugherstellers abzüglich evtl. ortsüblicher oder marktüblicher Nachlässe maßgeblich. | ||
* '''Voraussetzungen für die Neupreisentschädigung'''<br /> | * '''Voraussetzungen für die Neupreisentschädigung'''<br /> |