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Als Stehlgutliste in der Hausratversicherung wird ein Verzeichnis bezeichnet, in dem die abhandengekommenen versicherten Sachen bei einem Einbruch aufgelistet sind. Zu den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers gem. Abschnitt B § 8 Nr. 2 a VHB 2010 zählt die unverzügliche Einreichung einer Stehlgutliste beim Versicherungsunternehmen und der Polizei. | Als Stehlgutliste in der Hausratversicherung wird ein Verzeichnis bezeichnet, in dem die abhandengekommenen versicherten Sachen bei einem Einbruch aufgelistet sind. Zu den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers gem. Abschnitt B § 8 Nr. 2 a VHB 2010 zählt die unverzügliche Einreichung einer Stehlgutliste beim Versicherungsunternehmen und der Polizei. |