45.224
Bearbeitungen
Meier (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „ XXX Alle Einträge zur '''Kfz Versicherung''' anzeigen <br /> Schlagwort: <center>{{BimpimV02}}…“) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
XXX | |||
In der Kfz-Versicherung sind bei der Ersteinstufung in eine Schadenfreiheitsklasse folgende Konstellationen möglich. | |||
* Einstufung als Fahranfänger | |||
* Einstufung nach der Führerscheinregelung | |||
Bei der Einstufung als Fahranfänger erfolgt die Zuteilung der SF-Klasse 0. Dies hat zu Folge, dass in der Kfz-Haftpflichtversicherung der Beitragssatz bei bis zu 240 % liegt, also bis zu 140 % über den Grundbeitrag. | |||
Die Einstufung nach der Führerscheinregelung ist möglich, wenn die Führerscheinprüfung mindestens vor 3 Jahren erfolgreich absolviert wurde. In der Kfz-Haftpflichtversicherung wird je nach Versicherungsgesellschaft die SF-Klasse ½ bzw. bis zu SF-Klasse 3 zugeteilt. | |||