Kfz Versicherung, höhere Gewalt: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
(Die Seite wurde neu angelegt: „ Schäden durch höhere Gewalt (z.B. Blitzschlag) sind nicht Gegenstand der Kfz Haftpflichtversicherung. Informationssystem Kfz Versicherung | Alle Eintr…“)
 
Zeile 2: Zeile 2:
Schäden durch höhere Gewalt (z.B. Blitzschlag) sind nicht Gegenstand der Kfz Haftpflichtversicherung.  
Schäden durch höhere Gewalt (z.B. Blitzschlag) sind nicht Gegenstand der Kfz Haftpflichtversicherung.  


Im Straßenverkehrsrecht führt das Vorliegen von höherer Gewalt als Unfallursache gemäß § 7 Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) zum Ausschluss der Gefährdungshaftung für den Halter, der ansonsten verschuldensunabhängig für die bei dem Betrieb seines Kraftfahrzeuges verursachten Schäden haftet.


[[Informationssystem Kfz Versicherung | Alle Einträge zur '''Kfz Versicherung''' anzeigen]] <br />
[[Informationssystem Kfz Versicherung | Alle Einträge zur '''Kfz Versicherung''' anzeigen]] <br />
45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü