Kfz Versicherung, Kurzzeitkennzeichen: Unterschied zwischen den Versionen

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- Fahrten zur Zulassungsstelle<br />
- Fahrten zur Zulassungsstelle<br />
- Hauptuntersuchung beim TÜV<br />
- Hauptuntersuchung beim TÜV<br />


* '''Geltungsdauer des Kurzzeitkennzeichens'''
* '''Geltungsdauer des Kurzzeitkennzeichens'''


Das Kurzzeitkennzeichen ist für maximal 5 Tage, gerechnet ab dem Ausstellungstag, gültig und muss nach dem Ablauf nicht an die Zulassungsstelle zurück gegeben werden. Mit Ablauf der Geltungsdauer verliert es seine Gültigkeit und kann durch den Inhaber vernichtet werden.  
Das Kurzzeitkennzeichen ist für maximal 5 Tage, gerechnet ab dem Ausstellungstag, gültig und muss nach dem Ablauf nicht an die Zulassungsstelle zurück gegeben werden. Mit Ablauf der Geltungsdauer verliert es seine Gültigkeit und kann durch den Inhaber vernichtet werden.  


* '''Beantragung des Kurzzeitkennzeichens'''
* '''Beantragung des Kurzzeitkennzeichens'''
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-  Vollmacht des Fahrzeughalters<br />
-  Vollmacht des Fahrzeughalters<br />


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