Datenschutzklausel: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Datenschutzermächtigungsklausel ist eine vom Versicherungsnehmer auf Antragsformularen zu unterzeichnende Klausel. Versicherungsnehmer erteilt sein Einverständnis, dass bestimmte persönliche Daten an Dritte (z.B. Rückversicherer) weitergegeben werden dürfen.
Die Datenschutzermächtigungsklausel ist eine vom Versicherungsnehmer auf Antragsformularen zu unterzeichnende Klausel. Versicherungsnehmer erteilt sein Einverständnis, dass bestimmte persönliche Daten an Dritte (z.B. Rückversicherer) weitergegeben werden dürfen.


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Schlagwort: Datenschutz, Datenschutzermächtigung, Datenschutzklausel
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