Berufshaftpflichtversicherung, Angestellte: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Seite wurde neu angelegt: „ Der Arbeitnehmer haftet nach § 276 BGB für Schäden bei vorsätzlicher und fahrlässiger Handlung. Jedoch hat das Bundesarbeitsgericht grundsätzliche Haftu…“
(Die Seite wurde neu angelegt: „ Der Arbeitnehmer haftet nach § 276 BGB für Schäden bei vorsätzlicher und fahrlässiger Handlung. Jedoch hat das Bundesarbeitsgericht grundsätzliche Haftu…“)
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