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Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 1 Jahr und beginn im Regelfall am 01.01. und endet im Regelfall am 31.12.. Somit muss das Kündigungsschreiben spätestens am 30.11. des aktuellen Versicherungsjahres dem aktuellen Kfz-Versicherer vorliegen. | Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 1 Jahr und beginn im Regelfall am 01.01. und endet im Regelfall am 31.12.. Somit muss das Kündigungsschreiben spätestens am 30.11. des aktuellen Versicherungsjahres dem aktuellen Kfz-Versicherer vorliegen. | ||
'''Formvorschriften bei der Kündigung der Kfz-Versicherung''' | |||
Die Kündigung der Kfz-Versicherung bedarf der Schriftform. Diese muss per Brief oder per Telefax an den Kfz-Versicherer gerichtet und durch den Versicherungsnehmer unterschrieben werden. | |||
'''Kündigung per Email''' | |||
Von einigen Kfz-Versicherer wird die Kündigung per Email akzeptiert. Hierbei ist entscheidend, welche Regelungen in den AKB genannt sind. Ist eine Kündigung in „Textform“ möglich, dann ist die Kündigung per Email (auch ohnen eigenhändige Unterschrift) durchführbar. | Von einigen Kfz-Versicherer wird die Kündigung per Email akzeptiert. Hierbei ist entscheidend, welche Regelungen in den AKB genannt sind. Ist eine Kündigung in „Textform“ möglich, dann ist die Kündigung per Email (auch ohnen eigenhändige Unterschrift) durchführbar. | ||
Kündigungsschreiben | |||
'''Kündigungsschreiben''' | |||
Das Kündigungsschreiben sollte die nachfolgenden Informationen mindestens beinhalten: | Das Kündigungsschreiben sollte die nachfolgenden Informationen mindestens beinhalten: | ||
Name und Anschrift des Versicherungsnehmers | * Name und Anschrift des Versicherungsnehmers | ||
Datum | * Datum | ||
Anschrift des Kfz-Versicherers | * Anschrift des Kfz-Versicherers | ||
Versicherungsscheinnummer | * Versicherungsscheinnummer | ||
amtliches Kennzeichen des versicherten Fahrzeugs | * amtliches Kennzeichen des versicherten Fahrzeugs | ||
Unterschrift des Versicherungsnehmers | * Unterschrift des Versicherungsnehmers | ||
'''Kfz Versicherung Sonderkündigungsrecht''' | |||
Unter gewissen Voraussetzungen besteht in der Kfz Versicherung ein Sonderkündigungsrecht. Hierbei ist der Versicherungsnehmer nicht an einen bestimmten Wechseltermin bzw. Stichtag gebunden. Die Kündigungsfrist beträgt Das Sonderkündigungsrecht besteht bei: | Unter gewissen Voraussetzungen besteht in der Kfz Versicherung ein Sonderkündigungsrecht. Hierbei ist der Versicherungsnehmer nicht an einen bestimmten Wechseltermin bzw. Stichtag gebunden. Die Kündigungsfrist beträgt Das Sonderkündigungsrecht besteht bei: | ||
einem Fahrzeugwechsel | * einem Fahrzeugwechsel | ||
nach einem Unfall | * nach einem Unfall | ||
bei einer Beitragserhöhung | * bei einer Beitragserhöhung | ||
bei einer Leistungsreduzierung | * bei einer Leistungsreduzierung | ||
bei der Änderung der Regionalklasse | * bei der Änderung der Regionalklasse | ||
bei der Änderung der Typklasse | * bei der Änderung der Typklasse |