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Hinter der Unterscheidung der Versicherungsgesellschaften auch nach Regionalversicherer verbirgt sich das Territorialprinzip. Dieses beschränkt das Geschäftsgebiet von meist öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen auf eine bestimmte Region. Die Beschränkung auf ein regionales Geschäftsgebiet der meist öffentlich-rechtlichen Versicherer hat einen historischen Hintergrund. Die Erteilung von öffentlichen Aufträgen sah vor, dass u.a. dauerhaft sichergestellt werden sollte der regionalen Bevölkerung ein umfassender und preisgünstiger Versicherungsschutz zur Verfügung gestellt werden sollte. Um nicht mit anderen Regionalversicherern in Konkurrenz treten zu müssen wurde die regionale Beschränkung von meist öffentlich-rechtlichen Versicherern eingeführt. | |||
Die nachfolgende Übersicht zeigt die Anzahl der Versicherungsunternehmen zum Jahresende, die unter Bundesaufsicht stehen an. | Die nachfolgende Übersicht zeigt die Anzahl der Versicherungsunternehmen zum Jahresende, die unter Bundesaufsicht stehen an. |