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Für die Kfz-Haftpflichtversicherung, zu den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen, besteht seitens des Versicherungsunternehmen ein Annahmezwang. '''Es besteht Versicherungspflicht'''.<br /> | Für die Kfz-Haftpflichtversicherung, zu den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen, besteht seitens des Versicherungsunternehmen ein Annahmezwang. '''Es besteht Versicherungspflicht'''.<br /> | ||
Es gelten die folgenden Ausnahmen:<br /> | '''Es gelten die folgenden Ausnahmen:<br />''' | ||
- Der Versicherte macht falsche Angaben,<br /> | - Der Versicherte macht falsche Angaben,<br /> | ||
- es bestand bereits ein Versicherungsvertrag der wegen Nichtzahlung der Prämie oder arglistiger Täuschung vom Versicherer gekündigt wurde, <br /> | - es bestand bereits ein Versicherungsvertrag der wegen Nichtzahlung der Prämie oder arglistiger Täuschung vom Versicherer gekündigt wurde, <br /> |