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Wurde das Kfz finanziert, ändert sich nichts an der laufenden Verpflichtung zur Ratenzahlung. Der Kredit muss weiter bedient werden. Die Kaufpreisversicherung gleicht die entstandene Lücke aus, sie zahlt die Differenz zwischen dem Zeitwert und dem Kaufpreis des Kfz. | Wurde das Kfz finanziert, ändert sich nichts an der laufenden Verpflichtung zur Ratenzahlung. Der Kredit muss weiter bedient werden. Die Kaufpreisversicherung gleicht die entstandene Lücke aus, sie zahlt die Differenz zwischen dem Zeitwert und dem Kaufpreis des Kfz. | ||
Für die Versicherung zahlt der Kunde bei der Finanzierung seines Fahrzeugs den Beitrag mit.<br /> | |||
Die Kaufpreisversicherung gilt für Neu- wie auch Gebrauchtwagen mit einer Dauer bis zu für 36 Monaten. <br /> | |||
Das KFZ darf nicht älter als acht Jahre sein.<br /> | |||
Die Entschädigungssumme beträgt maximal 15.000 €. <br /> | |||