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In der Kfz-Versicherung sind bei der Ersteinstufung in eine Schadenfreiheitsklasse folgende Konstellationen möglich. | In der Kfz-Versicherung sind bei der Ersteinstufung in eine Schadenfreiheitsklasse folgende Konstellationen möglich. | ||
- Einstufung als Fahranfänger<br /> | |||
- Einstufung nach der Führerscheinregelung<br /> | |||
Bei der Einstufung als Fahranfänger erfolgt die Zuteilung der SF-Klasse 0. Dies hat zu Folge, dass in der Kfz-Haftpflichtversicherung der Beitragssatz bei bis zu 240 % liegt, also bis zu 140 % über den Grundbeitrag. | Bei der Einstufung als Fahranfänger erfolgt die Zuteilung der SF-Klasse 0. Dies hat zu Folge, dass in der Kfz-Haftpflichtversicherung der Beitragssatz bei bis zu 240 % liegt, also bis zu 140 % über den Grundbeitrag. |