Versicherungssparten, Spartentrennung: Unterschied zwischen den Versionen

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Versicherungssparten, Spartentrennung <br />


Das Gesetz schreibt vor, dass die Versicherer jeweils in eigenständigen Unternehmen (als AG, VVaG oder öffentlich rechtliches Unternehmen)
Das Gesetz schreibt vor, dass die Versicherer jeweils in eigenständigen Unternehmen (als AG, VVaG oder öffentlich rechtliches Unternehmen)
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• '''Schaden'''- '''Unfall'''versicherungen und '''Rechtsschutz'''versicherungen (werden auch als Kompositversicherer bezeichnet)<br />
• '''Schaden'''- '''Unfall'''versicherungen und '''Rechtsschutz'''versicherungen (werden auch als Kompositversicherer bezeichnet)<br />


Betreiben müssen.<br />
betreiben müssen.<br />




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