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* '''Die Haftung der Kommunen'''<br /> | * '''Die Haftung der Kommunen'''<br /> | ||
Die Kommunen (Gemeinden und Städte) sind zur Instandhaltung der Strassen verpflichtet. Sind Strassenschäden erkennbar, werden diese durch Warnhinweise / Warnschilder bzw. auch Geschwindigkeitsbegrenzungen gekennzeichnet. Es ist daher nicht einfach den Kommunen eine Versäumnis bei der Verkehrssicherungspflicht nachzuweisen. Gelingt dies dennoch, so sind die Erfolgsaussichten vor Gericht gegeben. | |||
Die Kommunen (Gemeinden und Städte) sind zur Instandhaltung der Strassen verpflichtet. Sind Strassenschäden erkennbar, werden diese durch Warnhinweise / Warnschilder bzw. auch Geschwindigkeitsbegrenzungen gekennzeichnet. Es ist daher nicht einfach den Kommunen eine Versäumnis bei der Verkehrssicherungspflicht nachzuweisen. Gelingt dies dennoch, so sind die Erfolgsaussichten vor Gericht gegeben. | |||
* '''Haftung durch die Vollkaskoversicherung'''<br /> | * '''Haftung durch die Vollkaskoversicherung'''<br /> | ||
kommt dann in Frage, wenn Sie einen Dritten schädigen. Beispiel: Kontrollverlust über das Kfz wegen eines Schlaglochs und Schädigung eines Dritten. | |||
* '''Winterschaden / Bagatellschaden doch besser selbst bezahlen'''<br /> | * '''Winterschaden / Bagatellschaden doch besser selbst bezahlen'''<br /> | ||
Bagatellschäden von wenigen hundert Euro trägt man am besten selbst, wenn sich durch Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse hierdurch eine neue Einstufung nicht lohnt. | |||
Ist das Auto entsprechend versichert, können Sie auch die Vollkaskoversicherung beanspruchen. Ausnahme: Der Halter oder Fahrer hat den Winterschaden fahrlässig verursacht - etwa durch eine zu hohe Geschwindigkeit. Ist der Passus grobe Fahrlässigkeit vertraglich ausgeschlossen, haftet die Gesellschaft in jedem Fall | Ist das Auto entsprechend versichert, können Sie auch die Vollkaskoversicherung beanspruchen. Ausnahme: Der Halter oder Fahrer hat den Winterschaden fahrlässig verursacht - etwa durch eine zu hohe Geschwindigkeit. Ist der Passus grobe Fahrlässigkeit vertraglich ausgeschlossen, haftet die Gesellschaft in jedem Fall. | ||